Kosten & Angebote
Liebe Patienten und Klienten,
eine Behandlung ist immer ein individueller Prozess und kann in der Dauer variieren.
Oft ist daher der erste Termin auf 90 Minuten angesetzt, um eine ausführliche Anamnese auszuführen. Dafür werden 100,- Euro berechnet.
Die folgenden Termine dauern dann zwischen 45 und 60 Minuten. Dafür werden 80,- Euro berechnet.
Jede Behandlung ist abhängig von Ihren persönlichen Gegebenheiten. Die Dauer kann deshalb zwischen ca. 45-60 Minuten varrieren.
Berechnungsgrundlage hierfür ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
90 Minuten (Erstgespräch) – 100 Euro
60 Minuten – 80 Euro
5 – Termine* (50,- Euro Rabatt) 60 Minuten – 350,- Euro
10 Termine* (80,- Euro Rabatt) 60 Minuten – 720,- Euro
* 5 er Karten sind 6 Monate gültig
*10er Karten sind 9 Monate gültig
80 Euro für die erste Person & 50 Euro für die 2 Person
Zahlt zusammen 130 Euro für 60 Minuten individuellen Yoga Unterricht
5 – Termine* (100,- Euro Rabatt) 60 Minuten – 550,- Euro
10 Termine* (200,- Euro Rabatt) 60 Minuten – 1100,- Euro
* 5 er Karten sind 6 Monate gültig
*10er Karten sind 9 Monate gültig
Erstattung durch Ihre Krankenkasse
Die Kosten für die Behandlungen werden zum Teil von den Krankenkassen übernommen. Jede Kasse hat hier eigene Bedingungen und Leistungen.
Privat Versicherte können sich die Therapie über Heilpraktiker Leistungen erstatten lassen. Prüfen sie diese Leistung in Ihrem Versicherungsvertrag.
Gesetzlich Versicherte
Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mittlerweile an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Unterschiedliche Bonusprogramme, freiwillige Satzungsleistungen oder Gesundheitskonten können osteopathische Behandlungen übernehmen.
Die Behandlungskosten werden meistens zu einem hohen prozentualen Anteil mit einer jeweiligen jährlichen Höchstgrenze übernommen.
Da die Höhe der Übernahme und die Bedingungen variieren, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Als gesetzlich Versicherte/r haben Sie auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen zur Kostenerstattung abzuschließen.
Oder vergleichen sie die Leistungen verschiedener Krankenkassen:
Osteopathie Rezept ist eine gute Vorraussetzung für die Kostenübernahme
Behandlungen für Privat- und Zusatzversicherte werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Sie werden erstattet, wenn Heilpraktikerleistungen vertraglich vereinbart sind.
Mit einem Rezept (grünes Rezept für private Leistung) stehen die Chancen besser, die Kosten erstattet zu bekommen. Ein grünes Rezept kann ich euch als Heilpraktikerin auch gerne ausstellen.